Beschreibung
Sicherheitsschrank 6/20 – FWF 30: Optimale Gefahrstofflagerung mit brandschutztechnischem Mehrwert
Der Sicherheitsschrank 6/20 – FWF 30 ist ein vielseitiges und leistungsstarkes Produkt, das speziell für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen entwickelt wurde. Mit kompakten Außenmaßen von 59,5 x 59,5 x 196 cm bietet dieser Schrank eine platzsparende Lösung für die Integration in unterschiedliche Umgebungen. Die großzügigen Innenmaße von 47,5 x 51,5 x 160,1 cm ermöglichen eine effiziente Nutzung des Stauraums.
Sicherheit und Zertifizierung
Dieser Sicherheitsschrank ist mit GS- und CE-Zeichen zertifiziert, was höchste Qualitätsstandards und Sicherheitsanforderungen bestätigt. Mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten (entsprechend der EN 14470-1) bietet der Schrank einen wirksamen Schutz vor Bränden, der im Ernstfall wertvolle Zeit verschafft.
Innovative Merkmale
Im Falle eines Brandes gewährleisten die selbstschließenden Be- und Entlüftungsöffnungen auf der Schrankoberseite (DN100 mm) eine effiziente Belüftung, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch einzudämmen. Der hydraulische Türschließer mit integrierter Feststellanlage reagiert sensibel auf thermische Einflüsse und sorgt für eine zuverlässige Schließung der Türen.
Praktisches Design
Der Schrank ist mit höhenverstellbaren Füßen ausgestattet, die von innen ausgerichtet werden können, um eine optimale Standfestigkeit zu gewährleisten. Eine abnehmbare Sockelblende ermöglicht eine Unterfahrbarkeit, was die Zugänglichkeit und flexible Platzierung des Schranks erleichtert.
Dank der insgesamt sechs Vollauszüge bietet dieser Sicherheitsschrank eine großzügige Lagerfläche. Die drei höhenverstellbaren Wannenböden aus pulverbeschichtetem Stahlblech in RAL7035 haben eine beeindruckende Tragkraft von 75 kg pro Boden (Rastermaß 32 mm). Eine Bodenwanne aus Stahlblech in RAL7035 mit Lochblecheinlage dient als zusätzlicher Auffangbehälter. Die Vollauszüge bieten ausreichend Platz für Kleingebinde mit einer Tragkraft von 65 kg und Volumina von 11 bzw. 28 Litern. Das Modell 6/20 verfügt über eine spezielle Bodenwanne mit einem Auffangvolumen von 19 Litern.
Der Sicherheitsschrank 6/20 – FWF 30 ist die ideale Lösung für anspruchsvolle Anforderungen an die Gefahrstofflagerung mit zusätzlichem Fokus auf brandschutztechnische Aspekte.
Schränke zur vorschriftsmäßigen Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen gemäß DIN EN 14470-1 und TRGS 510 (Anlage 3)* . Die Sicherheitsschränke F-SAFE sind nach DIN EN 14470-1 baumustergeprüft und entsprechen der DIN EN 14727 (Labormöbelrichtlinie). Die Feuerwiderstandsfähigkeit beträgt 30 bzw. 90 Minuten.* Der Außenkorpus besteht aus einem nicht brennbaren Baustoff. Die Oberflächenbeschichtung weist eine hohe chemische Beständigkeit auf. Korpus-Farbe lichtgrau, ähnlich RAL 7035. Tür-Farbe zink-gelb, ähnlich RAL 1018.
Ausführung Sicherheitsschrank FWF 30:
– mit GS- und CE-Zeichen
– Feuerwiderstandsfähigkeit 30 Minuten
– im Brandfall selbstschließende Be- und Entlüftungsöffnungen auf der Schrankoberseite, DN 100 mm
– hydraulischer Türschließer mit integrierter Feststellanlage (thermisch auslösend)
– Erdung zur Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung
– höhenverstellbare Füße von innen ausrichtbar
– mit abnehmbarer Sockelblende, daher unterfahrbar
– 3 höhenverstellbare Wannenböden aus Stahlblech gepulvert in RAL 7035, Tragkraft 75 kg
– eine Bodenwanne aus Stahlblech gepulvert in RAL 7035 mit Lochblecheinlage
– Vollauszüge zur Lagerung von Kleingebinden, Tragkraft 65 kg, je 11 bzw. 28 Liter
– 6/20 mit Bodenwanne 19 Liter, 12/20 mit Bodenwanne 44 Liter
* Gemäß TRGS 510 (Anlage 3) darf die Feuerwiderstandsfähigkeit weniger als 90 Minuten, muss aber mindestens 30 Minuten betragen, wenn
1. nur ein Schrank pro Nutzungseinheit/Brand(bekämpfungs)abschnitt aufgestellt wird, bei mehr als 100 m² Nutzungseinheit/Brand(bekämpfungs)abschnitt darf je 100 m² ein Schrank aufgestellt werden oder
2. die Nutzungseinheit/der Brand(bekämpfungs)abschnitt durch eine automatische Brandmeldeanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische Löschanlage vorhanden ist.